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Rossel Media | David Rosseljong

Mülchenstraße 52, 54313 Zemmer · info@rosselmedia.de · 0162 1307087

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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19. Oktober 2026

Für Fotografie gelten eigene Bedingungen: AGB Fotografie.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Rossel Media | David Rosseljong (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Das Leistungsangebot umfasst Webdesign, Grafikdesign (Werbematerial), Webhosting, Fotografie, die Prüfung und Nachrüstung bestehender Webseiten im Hinblick auf Barrierefreiheit sowie die Bereitstellung, Einrichtung und Wartung von Software-Lösungen (z. B. WordPress, Portale) auf Basis spezifischer Infrastrukturen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

(4) Vertragspartner ist Rossel Media | David Rosseljong, Mülchenstraße 52, 54313 Zemmer, Telefon 0162 1307087, E-Mail info@rosselmedia.de.

(5) Angaben auf der Website zu Sicherheit, Backups und Verfügbarkeit beschreiben den Umfang der jeweiligen Pakete. Sie sind keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung, dass eine Website nicht kompromittiert werden kann oder durchgehend erreichbar ist.

§ 2 Kleinunternehmerregelung

Die Agentur weist darauf hin, dass sie als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG tätig ist. Daher wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen und diese auch nicht berechnet.

§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung

(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. E-Mail), durch Beginn der Auftragsausführung oder — bei Webhosting im Self-Service — durch Abschluss des SEPA-Checkouts auf der Website und erfolgreiche Mandatserteilung zustande.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Umsetzung notwendigen Inhalte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(3) Ändert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Systemkonfiguration, den Quellcode, Plugins, Themes, Benutzerkonten oder sicherheitsrelevante Einstellungen, ohne dass die Agentur dem in Textform zugestimmt hat, haftet die Agentur nicht für Fehler, Ausfälle oder Sicherheitslücken, die daraus entstehen. Das gilt auch, wenn die Änderung über das WordPress-Backend, per FTP, SSH oder direkten Datenbankzugriff erfolgt. § 12 bleibt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Agentur unberührt.

§ 4 Besonderheiten bei Software-Lösungen und Infrastruktur

(1) Stellt die Agentur dem Kunden Software-Lösungen bereit, handelt es sich um eine Dienstleistung zur Nutzung auf Zeit (Software-as-a-Service).

(2) Einrichtungsgebühren decken den personellen und technischen Aufwand ab. Diese beinhalten keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, der Server-Konfigurationen oder der zugrunde liegenden Infrastruktur-Architektur.

(3) Die Software ist untrennbar mit der von der Agentur verwalteten Umgebung verbunden. Eine Auslieferung des lauffähigen Gesamtsystems zur Installation auf fremden Servern ist nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 5 Webdesign, Grafikleistungen, Fotografie und Barrierefreiheit

(1) Bei Designleistungen (z. B. Figma-Layouts) schuldet die Agentur ein fertiges Design-Ergebnis.

(2) Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte am Design sowie an den Fotografien erfolgt aufschiebend bedingt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Die Herausgabe von Designs erfolgt in einem gängigen Export-Format oder durch Freigabe der Projektdatei (z. B. Figma-Link).

(3) Sofern die Erstellung barrierefreier Webseiten vereinbart ist (z. B. nach BITV, WCAG 2.2 AA oder gesetzlichen Vorgaben des BFSG), bezieht sich die Verpflichtung der Agentur rein auf die technische und gestalterische Umsetzung der vereinbarten Standards.

(4) Sofern die Nachrüstung einer bereits vorhandenen Website vereinbart ist, gilt Absatz 3 entsprechend. Die Agentur schuldet die vereinbarte technische und gestalterische Umsetzung, nicht die rechtliche Einordnung, ob BITV, BFSG oder andere Vorschriften im Einzelfall gelten, und nicht die Vertretung gegenüber Marktüberwachungs- oder Aufsichtsbehörden. Eine Zertifizierung oder Konformitätsbescheinigung gegenüber Dritten ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde bleibt für Inhalte, Dokumente, Medien und die Veröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung verantwortlich.

(5) Leichte Sprache / Einfache Sprache: Die Agentur haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, die sprachliche Qualität oder die rechtliche Konformität von Texten in „Leichter Sprache“ oder „Einfacher Sprache“. Die Erstellung und fachliche Prüfung solcher Inhalte (z. B. durch Fokusgruppen oder zertifizierte Übersetzer) ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots und obliegt allein dem Kunden. Dieser wird ausdrücklich darauf hingewiesen, hierfür bei Bedarf ein unabhängiges Fachunternehmen zu beauftragen.

(6) Bei Fotografie-Leistungen verbleibt das Eigentum an den Rohdaten (RAW-Formate) bei der Agentur. Dem Kunden werden ausschließlich die bearbeiteten Bilddateien in einem gängigen Format (z. B. JPEG/PNG) übergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Recht auf Namensnennung des Fotografen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, kann jedoch einzelvertraglich abbedungen werden.

§ 6 Wartung und Pflege (WordPress-Wartungspakete)

(1) Die Agentur bietet Wartungspakete (Standard, Premium, Business) an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung.

(2) Die Agentur führt die im gebuchten Paket beschriebenen Updates von WordPress, Plugins, Themes und der PHP-Version durch. Für die weitere Funktionsfähigkeit von Erweiterungen Dritter nach einem Update haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist ein Update dafür bekannt, die Installation zu beschädigen, darf die Agentur es zurückstellen, bis ein belastbarer Weg feststeht. Daraus entsteht kein Verzug.

(3) Malware-Scans und Sicherheitschecks sind eine Prüfung im Intervall des gebuchten Pakets. Sie sind keine Garantie, dass die Installation frei von Schadsoftware ist oder bleibt. Eine bestimmte Sicherheit von WordPress, Plugins, Themes, PHP oder der Serversoftware ist nicht geschuldet. Für Schäden aus Sicherheitslücken in Software Dritter, insbesondere aus Schwachstellen ohne verfügbaren Hersteller-Patch und aus Lücken, deren Patch noch nicht gefahrlos einspielbar ist, haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Backups erfolgen in dem Intervall, das das gebuchte Paket für Dateien und Datenbank ausweist. Soweit die Agentur eine fehlende Sicherung zu vertreten hat, schuldet sie die Wiederherstellung des letzten intakten Sicherungsstands. Für Daten, die nach der letzten erfolgreichen Sicherung entstanden oder geändert wurden und deshalb in ihr fehlen, haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Sicherung ist eine Kopie zu einem Zeitpunkt.

(5) Aufwand, den der Kunde verursacht, wird nach Aufwand gesondert berechnet und ist nicht mit der Pauschale abgegolten. Dazu gehören inkompatible oder nachträglich selbst installierte Plugins und Themes, nicht abgesprochene Eingriffe und die Bereinigung nach einem Verstoß gegen Absatz 10.

(6) Bei Übernahme einer bestehenden Website steht die Agentur nicht dafür ein, dass die Installation frei von Schadsoftware, Hintertüren, kompromittierten Benutzerkonten oder veränderten Systemdateien ist. Eine Eingangsprüfung ist eine Momentaufnahme. Infektionen und Spuren, die bei der Übernahme schon bestanden und erst später auffallen, sind kein Mangel der Leistung der Agentur. Dafür haftet die Agentur nur, wenn sie den Schaden nach der Übernahme vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat. Bekannte frühere Vorfälle teilt der Kunde vor Beginn mit.

(7) Im Rahmen von Hosting- und Wartungsleistungen können technische Zustands- und Update-Meldungen der betreuten WordPress-Installation an den Status-Server der Agentur übermittelt werden.

(8) Der Kunde kann Supportanfragen über das eingesetzte WordPress-Plugin an das Dashboard der Agentur senden. Die Agentur bearbeitet diese Anfragen im Rahmen des gebuchten Hosting- oder Wartungsumfangs. Der Kunde übermittelt nur die zur Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Angaben und keine unnötigen Daten Dritter. Der Ticketweg begründet keine bestimmte Reaktionszeit und keine durchgehende Erreichbarkeit. Dringende Ausfälle und den Verdacht einer Kompromittierung meldet der Kunde über die auf der Website genannten Kontaktwege (Telefon, E-Mail).

(9) WordPress-Wartung ist ein Dienstvertrag. Geschuldet sind die im Paket genannten Maßnahmen, ausgeführt mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine Website, die nicht kompromittiert werden kann, ist nicht geschuldet. Ein Sicherheitsvorfall ist für sich genommen keine Pflichtverletzung und kein Mangel. Dazu zählen unbefugter Zugriff, Schadsoftware, Verunstaltung der Seiten, Einschleusung von Spam oder fremder Werbung, entwendete Daten und zusätzlich angelegte Administratorkonten.

(10) Der Kunde hält die Zugänge geheim, verwendet hinreichend lange und nicht wiederverwendete Passwörter und schaltet die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein, sobald die Agentur sie einrichtet oder verlangt. Er installiert keine Plugins, Themes oder sonstigen Code aus unsicheren Quellen, insbesondere keine Nulled- oder Raubkopien. Weitere Administratorkonten legt er nicht an, und Zugangsdaten gibt er nicht an Dritte weiter, ohne die Agentur vorher in Textform zu informieren. Geräte, mit denen er die Administration öffnet, hält er frei von Schadsoftware. Schutzmaßnahmen, die die Agentur gesetzt hat, schaltet er nicht ab, etwa eine Begrenzung von Anmeldeversuchen, die Sperre des Datei-Editors oder die Unterbindung von PHP-Ausführung in Upload-Verzeichnissen. Einen Verdacht auf eine Kompromittierung meldet er unverzüglich. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, haftet die Agentur nicht für die daraus entstehende Kompromittierung. Ein Mitverschulden nach § 254 BGB bleibt unberührt. Die Bereinigung wird gesondert berechnet. Die Agentur darf die Betreuung aussetzen, bis die Ursache beseitigt ist, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherigen Hinweis.

(11) Nicht in der Wartungspauschale enthalten sind die Bereinigung einer kompromittierten Installation, eine forensische Auswertung, das erneute Härten nach einem Angriff, die Wiederherstellung von Suchmaschinenplatzierungen, die Information der eigenen Kunden des Kunden und die Unterstützung bei einer Meldung von Datenschutzverletzungen. Diese Leistungen werden auch während eines laufenden Wartungsvertrags gesondert beauftragt und berechnet, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist.

(12) Eine Pflichtverletzung liegt nicht schon darin, dass die Website kompromittiert wurde. Sie liegt vor, wenn die Agentur eine nach dem gebuchten Paket geschuldete Maßnahme nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt hat. Die Folgen eines Sicherheitsvorfalls richten sich im Übrigen nach § 12.

§ 7 Besonderheiten bei Fremdhosting und Drittzugriffen

(1) Verbleibt die Website bei einem anderen Anbieter (Fremdhosting), ist der Kunde Vertragspartner dieses Anbieters. Die Agentur haftet nicht für technische Probleme, Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen, die der Fremdhoster verursacht. Adresse und Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag des Kunden mit diesem Anbieter.

(2) Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Beeinträchtigungen oder Sicherheitslücken, die der Kunde oder ein Dritter verursacht, der ebenfalls Zugriff auf das Hosting oder das CMS hat, etwa eine weitere Agentur oder ein IT-Dienstleister des Kunden. § 12 bleibt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Agentur unberührt.

(3) Ohne ausdrücklichen Wartungsvertrag sind bei Fremdhosting weder der Schutz vor Angriffen noch das Aktualisieren von Software noch die Integrität der Daten geschuldet. Dasselbe gilt für eine Website auf der Infrastruktur der Agentur, wenn nur Hosting und kein Wartungsvertrag gebucht ist. Hosting allein ist die Bereitstellung von Speicher, E-Mail und Datenbanken nach dem gebuchten Tarif.

(4) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn die Website auf der Infrastruktur der Agentur betrieben wird und der Kunde oder ein Dritter zusätzlich Zugang zum WordPress-Backend, zu FTP, SSH, zur Datenbank oder zu einem E-Mail-Konto hat, über das sich ein Zugang zurücksetzen lässt. Die Agentur darf weitere Administratorkonten sperren und Zugangsdaten zurücksetzen, wenn das zur Abwehr oder Eingrenzung einer Kompromittierung erforderlich ist. Der Kunde benennt der Agentur alle Personen mit administrativem Zugang. Nicht benannte Zugänge gelten als Zugänge des Kunden.

§ 8 Herausgabe von Daten bei Vertragsbeendigung

(1) Nach Kündigung kann der Kunde die Herausgabe bezahlter Designs (z. B. Figma-Files) verlangen.

(2) Bei Software-Lösungen besteht lediglich Anspruch auf Herausgabe der reinen Inhaltsdaten (Datenbank-Export), nicht jedoch auf die Systemumgebung, Funktionslogik oder die technische Infrastruktur.

§ 9 Webhosting und Verfügbarkeit (Eigene Infrastruktur)

(1) Eigenes Hosting der Agentur, insbesondere die Webhosting-Pakete für Kunden und die dafür betriebenen Server, läuft im Regelfall auf der Infrastruktur der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Registergericht Ansbach, HRB 6089). Ein anderer Sub-Hoster wird nur eingesetzt, wenn das im Einzelfall in Textform vereinbart ist oder eine Nebenleistung es erfordert, etwa die Zahlungsabwicklung oder eine Domainregistrierung bei einer Vergabestelle. Die Verfügbarkeit der Netzanbindung richtet sich nach den Vertragsbedingungen der Hetzner Online GmbH in der jeweils gültigen Fassung (hetzner.com/de/legal/terms-and-conditions). Dort sagt Hetzner eine wirtschaftlich angemessene Bemühung zu, eine Netzwerkverfügbarkeit der Rechenzentren im Jahresmittel von 99,9 % zu erreichen. Das ist keine Verfügbarkeitszusage der Agentur für die einzelne WordPress-Installation, für PHP, für Plugins oder für die Inhalte der Website.

(2) Mit der Hetzner Online GmbH besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Serverstandort für das Kunden-Webhosting ist Deutschland, sofern der gebuchte Tarif nichts anderes ausweist.

(3) Webhosting (Self-Service): Gegenstand sind Webhosting-Pakete (Speicher, E-Mail, Datenbanken gemäß gebuchtem Tarif) auf der Infrastruktur der Hetzner Online GmbH (Absatz 1). Die Domain-Registrierung ist nicht im Monatspreis enthalten, sofern nicht separat vereinbart.

(4) Der Vertrag über Self-Service-Webhosting kommt durch Abschluss des SEPA-Checkouts und erfolgreiche Mandatserteilung zustande. Bis zur technischen Einrichtung kann eine Bearbeitungsfrist gelten.

(5) Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer gemäß § 2 dieser AGB (Kleinunternehmerregelung). Die wiederkehrende Abbuchung erfolgt monatlich, sofern auf der Buchungsseite nicht ausdrücklich ein anderer Abrechnungszeitraum (z. B. jährlich) angeboten und gewählt wird.

(6) Die Agentur kann Buchungen aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. bei Missbrauch oder Rechtsverstößen). Bereits eingezogene Beträge werden in diesem Fall erstattet, soweit rechtlich erforderlich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da die AGB gemäß § 1 nur gegenüber Unternehmern gelten.

(7) Kündigung von Self-Service-Webhosting richtet sich nach § 11. Die Kündigung ist zum Periodenende in Textform (z. B. E-Mail) an die im Impressum genannte Adresse der Agentur zu richten.

(8) Ausfälle und Störungen im Rechenzentrum oder im Netz der Hetzner Online GmbH hat die Agentur nicht zu vertreten, soweit sie auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Einflusses liegen. Eine darüber hinausgehende Haftung richtet sich nach § 12.

(9) Ist eine gehostete Website kompromittiert oder wird sie für Schadsoftware, Phishing oder Spam missbraucht, darf die Agentur sie vorübergehend sperren. Dasselbe gilt, wenn die Hetzner Online GmbH die Sperrung verlangt oder androht. Die Sperrung begrenzt weitere Schäden und ist keine Pflichtverletzung. Die Wiederherstellung richtet sich nach § 6 Abs. 11 und ist gesondert zu vergüten, sofern der gebuchte Wartungsumfang die konkrete Maßnahme nicht abdeckt.

(10) Soweit das Hosting mietvertraglichen Regeln unterliegt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Die Haftung richtet sich nach § 12.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

(2) Einrichtungsgebühren sind nach Leistungserbringung auch bei späterer Kündigung nicht erstattungsfähig.

(3) Bietet die Agentur den Einzug von Forderungen per SEPA-Lastschrift (z. B. über Zahlungsdienstleister wie Stripe oder GoCardless) an und nimmt der Kunde daran teil, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs auf 2 Tage verkürzt wird. Der Kunde hat für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die durch eine Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen (z. B. Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts), gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Agentur hat die Rücklastschrift zu vertreten.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Webhosting, Wartungspakete) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt wird.

(3) Im Falle einer wirksamen Kündigung während eines bereits begonnenen und bezahlten Abrechnungszeitraums erfolgt keine anteilige Erstattung der Vergütung. Die Leistung steht dem Kunden bis zum Ende des bezahlten Zeitraums zur Verfügung.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die Agentur unbeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (wie dem Produkthaftungsgesetz) umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur im Übrigen nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Garantie für die Sicherheit einer Website, für die Freiheit von Schadsoftware oder für eine ununterbrochene Erreichbarkeit übernimmt die Agentur nicht.

(2) Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung. Bei einmaligen Leistungen ist die Haftung auf den Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden. Dazu gehören entgangener Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Verlust von Suchmaschinenplatzierungen, Rufschädigung, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber seinen eigenen Kunden oder Partnern und Ansprüche dieser Personen gegen den Kunden. Das gilt auch, wenn solche Folgen an eine kompromittierte WordPress-Installation, einen Datenverlust zwischen zwei Sicherungen oder einen Ausfall anknüpfen.

(4) Die rechtliche Prüfung der Inhalte (Impressum, Datenschutz, Barrierefreiheitserklärung und vergleichbare Texte) obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die über seine Website verarbeitet werden, soweit nicht die Agentur für einen eigenen Zweck selbst verantwortlich ist. Bußgelder gegen den Kunden und Ansprüche betroffener Personen, die auf Inhalten, Einwilligungen oder Verarbeitungen des Kunden beruhen, trägt der Kunde. Zwingende Haftungsnormen gegenüber betroffenen Personen bleiben unberührt.

(5) § 3 Abs. 3, § 6 und § 7 bestimmen, welche Maßnahmen bei Wartung, Hosting und einer Kompromittierung geschuldet sind. Sie schränken Absatz 1 nicht ein.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag hiervon unberührt.

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Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

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